15 Strafanzeigen der Bärendelle-Besetzer eingestellt

Ermittlungsverfahren gegen Bärendelle-Besetzung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Essen hat Ende November 2013 mindestens 15 der Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen die Besetzerinnen und Besetzer der ehemaligen Hauptschule Bärendelle eingestellt. Der Paragraph 153, Absatz 1 der Strafprozessordnung wird angeführt, das bedeutet „wegen Geringfügigkeit“. Es ist damit zu rechnen, dass auch die anderen Verfahren eingestellt werden.

Die Bürgerinitiative Bärendelle begrüßt diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich und ist froh, dass die Besetzung für die jungen Menschen, die auf den unzumutbaren Leerstand des Gebäudes hingewiesen haben, kein rechtliches Nachspiel mehr hat. Damit ist eine der wesentlichen Forderungen der Bürgerinitiative Bärendelle erfüllt.

Oberbürgermeister Reinhard Paß betonte in einem Schreiben von Ende Oktober, dass er nicht gewillt sei, die Strafanzeigen gegen die Besetzerinnen und Besetzer zurückzuziehen. Die Beteiligten seien mit Gewalt in die Schule eingedrungen und hätten das Hausrecht der Stadt Essen missachtet.

Die Bürgerinitiative sieht die „Hauspflicht“ durch die Stadt missachtet, denn die lässt das unter Denkmalschutz stehende Gebäude verfallen und führt es nicht einem dem Allgemeinwohl dienenden Zweck zu.

In Frohnhausen gibt es eine ganz beträchtliche Nachwirkung der Besetzung: die Bürgerinitiative Bärendelle hat mittlerweile 122 Mitglieder (Stand 07.12.2013).

Eine Forderung der Besetzerinnen und Besetzer haben die Mitglieder aufgenommen und geben sie mit ihrem Engagement und den Aktivitäten für ein soziokulturelles Zentrum in der Bärendelle weiter: mehr Freiräume für Künstlerinnen und Künstler, für Jung und Alt, ein buntes und gleichberechtigtes Miteinander in Vereinen, Selbsthilfegruppen, für soziales und nachbarschaftliches Engagement. Möglichkeiten für Kultur, Bildung, Sport und Kommunikation sollen hier geschaffen werden.

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9. Dezember 2013
Bürgerinitiative Bärendelle
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