Satzung der Bürgerinitiative Bärendelle

§ 1 Name

Die Bürgerinitiative heißt „Bürgerinitiative Bärendelle“ (BIB) und hat ihren Sitz in Essen.

§ 2 Zweck

  1. Wir möchten durch selbstorganisierte Aktivitäten und Vernetzung mit anderen Gruppen, Organisationen etc. weiter Einfluss auf das sozial- und kulturpolitische Geschehen nehmen. Auf diese Weise wollen wir neue Freiräume zur Ermöglichung kreativer Eigeninitiativen einfordern und erkämpfen.

  2. Die BIB wird die Etablierung und die spätere Arbeit des soziokulturellen Zentrums in der ehemaligen Hauptschule an der Bärendelle - auch nach der Gründung des Vereins „Sozio & Kultur Essen-West“, kritisch und konstruktiv begleiten.

  3. Die Bürgerinitiative verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zweck.

  4. Die Bürgerinitiative ist überparteilich und überkonfessionell. Sie kann anderen Organisationen beitreten.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder der Bürgerinitiative können alle Personen werden, die die Ziele der Bürgerinitiative unterstützen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  2. Eine Jugendmitgliedschaft ist ab dem 12. Lebensjahr möglich, beinhaltet aber kein Stimmrecht und erfordert die Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.

  3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung oder Email.

  4. Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.

  5. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Spenden an die Bürgerinitiative erfolgen nach eigenem Ermessen.

§ 4 Finanzen

  1. Die Bürgerinitiative finanziert sich durch Spenden und Beantragung von Fördergeldern. Die Spenden können auf das folgende Konto eingezahlt werden:

Inhaber: Bürgerinitiative Bärendelle
IBAN: DE22360501051010725917
Bank: Sparkasse Essen

  1. Die Finanzen werden von einem Kassenwart verwaltet.

  2. Die Kasse und die Buchführung werden jährlich geprüft. Das Ergebnis wird auf einer Mitgliederversammlung vorgestellt.

  3. Mittel der Bürgerinitiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

  4. Bei Auflösung der Bürgerinitiative fällt das Vermögen an den in Gründung befindlichen Verein „Sozio und Kultur Essen-West“ oder an eine andere gemeinnützige Organisation.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu lädt der Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Email mit Angabe einer Tagesordnung ein. Durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens zehn Mitgliedern der Bürgerinitiative kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

  2. Wurde form- und fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen, so sind die anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

  3. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung. Es gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

  4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

    • die Wahl des Vorstands,

    • die Wahl eines Kassenwarts und die Wahl von zwei Kassenprüfer/innen,

    • die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands,

    • die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.

  5. Von Mitgliederversammlungen werden Ergebnisprotokolle erstellt.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Vorstands werden mit der Führung der Geschäfte (Konto, etc.) beauftragt.

  2. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

  3. Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zur Vertretung der Bürgerinitiative berechtigt. Positionen, die nach außen vertreten werden sollen, müssen unter den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt werden.

  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können auch auf schriftlichem oder telefonischem Wege gefasst werden, sofern kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht. Alle Vorstandsbeschlüsse werden protokolliert.

  5. Der Vorstand nimmt die satzungsgemäßen Aufgaben wahr, setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die Geschäfte der Bürgerinitiative. Der Vorstand ist verantwortlich für die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.

  6. Von den Sitzungen des Vorstands werden Ergebnisprotokolle erstellt.

Essen, den 02.12.2013,
geändert am 25.03.2014,
geändert am 04.05.2015,
geändert am 09.01.2017

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